Page 16 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
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Organisation: Ausschüsse
WIE IST DER VORSTAND ORGANISIERT?
Für die Vorbereitung von Geschäften und Beschlüssen arbeitet der Vorstand in verschiedenen
Ausschüssen. Der Vorsitz wird jeweils von einem Vorstandsmitglied wahrgenommen.
SCHADEN-AUSSCHUSS
Der Schaden-Ausschuss ist für Grundsatzfragen im Bereich der Schadenregulierung zuständig.
Er sorgt für die Einhaltung des Schadenreglements durch die Vertreter von NVB & NGF und über-
wacht die Durchführung des Controllings der Schadenfälle.
Rolf Wendelspiess: «Der Schaden-Ausschuss beschäftigte sich auch im Jahr 2021 mit
vielen Grundsatzfragen im Bereich der Schadenregulierung und des Verkehrsopferschutzes.
Insbesondere wurde eine weitere Revision des Schadenreglements vorgenommen.
Wir setzten uns mit einigen interessanten und wichtigen prozessualen und ausserprozes-
sualen Schadenfällen auseinander und beschäftigten uns mit verschiedenen Beschwerden,
die mindestens in einer Konstellation unsere grössere Aufmerksamkeit erfordert haben und
weiterhin erfordern werden.»
ENTSCHÄDIGUNGSSTELLEN-AUSSCHUSS
Der Entschädigungsstellen-Ausschuss ist zuständig für Gesuche, die wegen Verletzung der
gesetzlichen Pflichten zur korrekten Schadenregulierung an die Entschädigungsstelle gestellt
werden. Er beantwortet rechtliche Grundsatzfragen, welche sich im Zusammenhang mit dem
Betrieb der Entschädigungsstelle stellen.
Franziska Ravy-Widmer: «Die Entschädigungsstelle hatte sich bei deren Einführung im
Jahr 2003 noch mit 15 Gesuchen zu befassen. Seither nahm diese Zahl stetig ab. Unsere
Schulungstätigkeit trägt zweifellos dazu bei, dass die Versicherungs- und Schadenregulie-
rungsgesellschaften ihre gesetzlichen Pflichten in der überwältigenden Mehrheit der Fälle
korrekt wahrnehmen und die Geschädigten in Bezug auf deren Forderungen im Sinne des
Gesetzes ausreichend und auch terminlich korrekt informieren. Erfreulicherweise kam das
Entscheid-Gremium im Jahr 2021 nicht zum Einsatz.»
AUSSCHUSS FINANZEN UND VERISCHERUNGSTECHNIK
Der Ausschuss Finanzen und Versicherungstechnik ist für sämtliche Finanzfragen zuständig, die
nicht in den Kompetenzbereich des Anlage-Ausschusses fallen, insbesondere für die Festlegung
der von den Motorfahrzeughaltenden jährlich an NVB & NGF auszurichtenden Beiträge. Der Aus-
Cédric Wiederkehr: «Im Jahr 2021 hat sich der Ausschuss Finanzen und Versicherungs-
technik intensiv mit der Begrenzung des Konkursrechts in der Schweiz und in Liechtenstein
befasst. In einer übergreifenden Arbeitsgruppe, in der Privatversicherer und nationale Institu-
tionen vertreten waren, wurde ein gemeinsamer Vorschlag erarbeitet. Daneben beschäftigte
sich der Ausschuss mit dem Projekt eines neuen IT-Tools für die Ablösung der bisherigen
Internet- und Intranet-Lösung von NVB & NGF.»
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