Page 23 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
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Organisation: Datenschutz
DATENSCHUTZ
DSG-REVISION IN DER SCHWEIZ AUSWIRKUNGEN AUF NVB & NGF
Das geltende Datenschutzgesetz (DSG) in der NVB & NGF nehmen ihre Aufgaben für die
Schweiz stammt aus dem Jahr 1992. Trotz Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein
verschiedener Anpassungen wurde das DSG wahr. Letzteres hat die DSGVO umgesetzt
dem immer schneller voranschreitenden tech- und ihr totalrevidiertes DSG per 1.9.2019 in
nologischen Wandel nicht mehr gerecht. Auf Kraft gesetzt. Vor diesem Hintergrund sowie
der Grundlage der Erörterung des gesetzge- der regen Kontakte von NVB & NGF mit den
berischen Handlungsbedarfs in der Schweiz ausländischen Partnerstellen und dem Dach-
und der Revisionsentwicklungen im europäi- verband CoB wurden bei den durchgeführten
schen Datenschutz – DSGVO, Inkraftsetzung Audits neben dem schweizerischen auch die
am 28.5.2018 – wurde vom Bundesrat eine europäischen Datenschutzbestimmungen be-
Totalrevision des DSG angestossen, welche im rücksichtigt. Die Ergebnisse haben aufzeigt,
Dezember 2016 im Vorentwurf endete. Die dass in Bezug auf das künftige DSG kein
anschliessende Vernehmlassung führte in den zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.
betroffenen Kreisen zu heftiger Kritik, u.a.
bezüglich der strafrechtlichen Normen. NVB & NGF werden den Datenschutz stets
mit der nötigen Sorgfalt berücksichtigen.
Die parlamentarischen Beratungen zu den Dies wird im neusten Projekt, einer vollum-
datenschutzrechtlichen Aspekten (Schen- fänglichen Neugestaltung der Web-Services,
gen-Besitzstand, Entwurf-DSG) dauerten umgesetzt. Die datenschutzrechtlichen
von Juni 2018 bis September 2020 an. Die Vorgaben (Art. 7 des neuen DSG – Privacy
Referendumsfrist zur Totalrevision des DSG ist by Design) fliessen in der Planungsphase ein.
ungenutzt am 14.1.2021 abgelaufen. Vor- Ebenso finden die Bestrebungen von NVB
aussichtlich ist davon auszugehen, dass das & NGF, den Datenschutz zu gewährleisten,
neue DSG Anfang 2022 in Kraft tritt. in den Schulungen der Mitarbeitenden des
Generalsekretariats Beachtung.
«NVB & NGF erachten die Selbstbestimmung der Datensubjekte
als oberste Leitlinie, an welcher sie sich in Verbindung mit anderen
gesetzlichen Vorgaben orientieren.»
Said Tabatabai, Legal Adviser und
Datenschutzverantwortlicher von NVB & NGF
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