Page 28 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
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Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB): Auskunftsstelle
AUSKUNFTSSTELLE
INFORMATIONEN FÜR GESCHÄDIGTE Für die Beantwortung von Kennzeichenan-
UND VERSICHERER fragen steht den Mitarbeitenden der Zugriff
auf das Informationssystem Verkehrszulas-
Die Auskunftsstelle stellt Geschädigten und sung des Bundes IVZ zur Verfügung. Die
Sozialversicherungen die nötigen Informati- Auskunftserteilung richtet sich nach Artikel
onen zur Verfügung, um Schadenersatzan- 126 der Verkehrszulassungsverordnung.
sprüche bei einem Unfall geltend machen zu
können. Sie erteilt Berechtigten Auskünfte Werden Verkehrsteilnehmer in der Schweiz
über zuständige Haftpflichtversicherer und oder in Liechtenstein von einem im Ausland
Schadenregulierungsstellen und beantwortet immatrikulierten Fahrzeug oder im Ausland
Kennzeichenanfragen. (EU/EWR-Staat) von einem in der Schweiz
oder in Liechtenstein immatrikulierten Fahr-
INFORMATIONSQUELLEN zeug geschädigt, wickeln Schadenbeauftrag-
te und Korrespondenten diese Schäden ab.
Um allen Anspruchsgruppen die benötigten Die Auskunftsstelle führt eine Übersicht aller
Auskünfte zu erteilen, kann die Auskunfts- Schadenbeauftragten und Korrespondenten.
stelle auf verschiedene Informationsquellen Diese steht der Öffentlichkeit online unter
zurückgreifen. www.nbi-ngf.ch zur Verfügung.
Wer richtet sich mehrheitlich an die Auskunftsstelle?
«An die Auskunftsstelle richten sich mehrheitlich Geschädigte, die in einen Verkehrsunfall
im In- und im Ausland verwickelt wurden. Auch Versicherungsgesellschaften sowie auslän-
dische Auskunftsstellen erhalten Informationen bei der Nationalen Auskunftsstelle.»
Welches sind die häufigsten Anliegen, die durch die Auskunftsstelle beantwortet
werden?
«Die häufigsten Anliegen, die durch die Auskunftsstelle beantwortet werden, betreffen
Informationen zu den Motorfahrzeughaftpflicht-Versicherungsgesellschaften, bei denen
Verursacher am Unfalltag versichert waren. Diese Auskunft benötigen Geschädigte, um
Schadenfälle anzumelden.»
Welche Fragen kann die Auskunftsstelle nicht beantworten?
«Die Auskunftsstelle kann z.B. keine Deckungs- und Haftungsfragen beantworten. Dies ist
die Aufgabe der Motorfahrzeughaftpflicht-Versicherungsgesellschaften.»
Monika Pasek, Office Agent
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