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Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB): Grundsatz









                                                  GRUNDSATZ









           SCHADENDECKUNG

           Das Nationale Versicherungsbüro deckt die           dischen Unfallverursachers in der Schweiz
           Haftung für Schäden, die durch ausländi-            einen Korrespondenten ernannt hat oder
           sche Motorfahrzeuge und Anhänger in der             nicht. Liegt ein Korrespondent vor, reguliert
           Schweiz verursacht werden (Art. 74 SVG).            dieser den Schaden. Dafür kommen alle
           Mit wenigen Ausnahmen verfügen diese                Swiss Interclaims-Vertreter in Frage. Wurde
           Fahrzeuge über eine doppelte Deckung. Zum           kein Korrespondent ernannt, reguliert die
           einen werden sie vom zuständigen Motor-             Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG den Fall
           fahrzeughaftpflichtversicherer gedeckt, zum         in ihrer Eigenschaft als geschäftsführender
           anderen gewähren auch die Nationalen Versi-         Versicherer bzw. als «Agent» des NVB.
           cherungsbüros des Systems der Internationa-
           len Versicherungskarte einen Ausfallschutz.         POLIZEIRAPPORTE

           SCHADENREGULIERUNG                                  Das NVB ist die Zentralstelle für Polizei-
                                                               rapporte. Bei Unfällen mit ausländischer
           Das NVB wird bei der Schadenregulierung             Beteiligung müssen Kopien der Rapporte
           vom geschäftsführenden Versicherer Zürich           durch die Polizei dem NVB in elektronischer
           Versicherungs-Gesellschaft AG oder von einer        Form zur Verfügung gestellt werden.
           anderen Gesellschaft vertreten. Die Zustän-         Die Auskunftsstelle leitet die Polizeirapporte
           digkeit für die Schadenregulierung hängt            auf Anfrage den Swiss Interclaims-Vertretern
           davon ab, ob der Versicherer des auslän-            des NVB weiter.









                «Als Swiss Interclaims-Vertreter bieten wir einen Service für Opfer von
               grenzüberschreitenden Unfällen. Es ist für uns eine dankbare Aufgabe,

                    Geschädigten in einer Landessprache zur Seite zu stehen, sie zu
              unterstützen und die ihnen zustehende Entschädigung auszuzahlen und

                 gleichzeitig unseren ausländischen Partnern die Schweizer Besonder-
                      heiten zu erklären. Dafür greifen wir auf unser Netzwerk von

                           Fahrzeug experten und auf unser Know-how zurück.»




                                  Gérard Ciampi, Leiter Motorfahrzeug Dienstleistungen,
                                  Vaudoise Assurances





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