Page 40 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
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Der Nationale Garantiefonds Schweiz (NGF): Entschädigungsstelle










                           ENTSCHÄDIGUNGSSTELLE








           AUFGABEN                                            GESUCH AN DIE ENTSCHÄDIGUNGSSTELLE

           Der Nationale Garantiefonds betreibt eine           Geschädigte reichen bei der Entschädigungs-
           Entschädigungsstelle. Bei dieser können Ge-         stelle ein Gesuch zur Geltendmachung ihrer
           schädigte mit Wohnsitz in der Schweiz ihre          Haftpflichtansprüche aus Verkehrsunfällen
           Haftpflichtansprüche aus Verkehrsunfällen,          ein, das durch das Generalsekretariat von
           die sich in der Schweiz ereignen, geltend           NVB & NGF geprüft wird. Sind alle Voraus-
           machen, wenn die zur Schadenregulierung             setzungen für ein Gesuch erfüllt, wird durch
           angegangenen Stellen ihre gesetzlichen              die Entschädigungsstelle ein entsprechendes
           Verpflichtungen im Zusammenhang mit der             Verfahren eingeleitet.
           Schadenabwicklung verletzen. Dies ist dann
           der Fall, wenn Geschädigte innert drei Mo-          Der für die Schadenregulierung zuständigen
           naten kein Schadenersatzangebot oder keine          Partei wird eine Frist von zwei Monaten ab
           begründete Antwort auf eine Forderung               Eingang des Gesuchs zur Stellungnahme
           erhalten haben.                                     gewährt. Liegt danach kein begründetes
                                                               Angebot bzw. keine begründete Stellung-
                                                               nahme vor, entzieht die Entschädigungsstelle
                                                               dem ursprünglichen Schadenregulierer den
                                                               Fall und teilt ihn zur weiteren Behandlung
                                                               einem neuen Vertreter des NGF zu. Liegt eine
                                                               begründete Stellungnahme vor, wird das
                                                               Gesuch abgelehnt und der Fall bleibt bei der
                                                               bisherig zuständigen Stelle.






































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