Page 23 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
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Organisation: Swiss Interclaims









          WER VERTRITT NVB & NGF BEI DER SCHADENREGULIERUNG?













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                                      Swiss Interclaims-Vertreter


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           Vertreter von NVB & NGF sind alle Mitglieds-        Versicherern. Dieser Name darf nicht nur vom
           gesellschaften sowie spezialisierte Schaden-        geschäftsführenden Versicherer, der Zürich
           regulierungsunternehmen (Loss Adjuster),            Versicherungs-Gesellschaft AG, sondern von
           welche das Swiss Interclaims Agreement              allen Vertretern des NVB und des NGF verwen-
           (Schadenreglement) unterzeichnet haben. Sie         det werden.
           bearbeiten Schäden, die in den Aufgabenbe-
           reich von NVB und NGF fallen. Mit ihrer Un-         Das Schadenreglement enthält die Bedingun-
           terschrift verpflichten sich die Gesellschaften,    gen, welche von den Vertretern des NVB und
           die Bestimmungen des Schadenreglements              des NGF bei der Schadenbearbeitung befolgt
           einzuhalten.                                        werden müssen. Darin sind nicht nur Vorga-
                                                               ben über die Schadenregulierung, sondern
           Der Name «Swiss Interclaims» spiegelt den           auch Hilfsmittel in der Form von Mustervorla-
           Bezug zum Ausland (international) und zum           gen enthalten. Das Schadenreglement bietet
           Schaden (claims = englisch Anspruch bzw.            einen einheitlichen Qualitätsstandard bei der
           Schaden) sowie die Funktion des Garantie-           Bearbeitung von Schäden im Namen des NVB
           fonds «unter» oder «zwischen» (inter) den           und des NGF.





               «AVUS Schweiz AG bildet als Swiss Interclaims-Vertreter die Brücke zwi-

                schen den ausländischen Verursachenden und den Schweizer Geschä-
                   digten. Dabei ist unser stetes Bemühen die proaktive Interessens-
                vertretung der Schweizer Geschädigten. Wir stellen sicher, dass es für

                die Geschädigten zu keiner Schlechterstellung aufgrund der Auslands-
              beteiligung kommt. Die seit der Gründung bestehende Zusammenarbeit
                zwischen NVB & NGF und AVUS wird getragen von einer hohen Wert-
                 schätzung und Übereinstimmung der Werte beider Organisationen.»




                                 Albert Loacker, designierter Geschäftsführer, AVUS Schweiz AG






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