Page 23 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
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Organisation: Swiss Interclaims
WER VERTRITT NVB & NGF BEI DER SCHADENREGULIERUNG?
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Swiss Interclaims-Vertreter
Stand per 31.12.2021
Vertreter von NVB & NGF sind alle Mitglieds- Versicherern. Dieser Name darf nicht nur vom
gesellschaften sowie spezialisierte Schaden- geschäftsführenden Versicherer, der Zürich
regulierungsunternehmen (Loss Adjuster), Versicherungs-Gesellschaft AG, sondern von
welche das Swiss Interclaims Agreement allen Vertretern des NVB und des NGF verwen-
(Schadenreglement) unterzeichnet haben. Sie det werden.
bearbeiten Schäden, die in den Aufgabenbe-
reich von NVB und NGF fallen. Mit ihrer Un- Das Schadenreglement enthält die Bedingun-
terschrift verpflichten sich die Gesellschaften, gen, welche von den Vertretern des NVB und
die Bestimmungen des Schadenreglements des NGF bei der Schadenbearbeitung befolgt
einzuhalten. werden müssen. Darin sind nicht nur Vorga-
ben über die Schadenregulierung, sondern
Der Name «Swiss Interclaims» spiegelt den auch Hilfsmittel in der Form von Mustervorla-
Bezug zum Ausland (international) und zum gen enthalten. Das Schadenreglement bietet
Schaden (claims = englisch Anspruch bzw. einen einheitlichen Qualitätsstandard bei der
Schaden) sowie die Funktion des Garantie- Bearbeitung von Schäden im Namen des NVB
fonds «unter» oder «zwischen» (inter) den und des NGF.
«AVUS Schweiz AG bildet als Swiss Interclaims-Vertreter die Brücke zwi-
schen den ausländischen Verursachenden und den Schweizer Geschä-
digten. Dabei ist unser stetes Bemühen die proaktive Interessens-
vertretung der Schweizer Geschädigten. Wir stellen sicher, dass es für
die Geschädigten zu keiner Schlechterstellung aufgrund der Auslands-
beteiligung kommt. Die seit der Gründung bestehende Zusammenarbeit
zwischen NVB & NGF und AVUS wird getragen von einer hohen Wert-
schätzung und Übereinstimmung der Werte beider Organisationen.»
Albert Loacker, designierter Geschäftsführer, AVUS Schweiz AG
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