Page 30 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
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Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB): Auskunftsstelle









                                            AUSKUNFTSSTELLE:
                             WER ERHÄLT WELCHE AUSKÜNFTE?








           Die Auskunftsstelle stellt Geschädigten und         zur Verfügung. Die Auskunftserteilung richtet
           Sozialversicherungen die nötigen Informa-           sich nach Artikel 126 der Verkehrszulassungs-
           tionen zur Verfügung, um Schadenersatzan-           verordnung.
           sprüche bei einem Unfall geltend machen zu
           können. Sie erteilt Auskünfte über zuständige       Werden Verkehrsteilnehmende in der
           Haftpflichtversicherer und Schadenregulie-          Schweiz oder in Liechtenstein von einem im
           rungsstellen und beantwortet Kennzeichen-           Ausland immatrikulierten Fahrzeug oder im
           anfragen.                                           Ausland (EU/EWR-Staat) von einem in der
                                                               Schweiz oder in Liechtenstein immatriku-
           Um diese Aufgaben wahrzunehmen, kann                lierten Fahrzeug geschädigt, wickeln Scha-
           die Auskunftsstelle verschiedene Informati-         denbeauftragte und Korrespondenten diese
           onsquellen nutzen. Für die Beantwortung             Schäden ab. Die Auskunftsstelle führt eine
           von Kennzeichenanfragen steht gewissen              Übersicht aller Schadenbeauftragten und
           Mitarbeitenden des Generalsekretariats von          Korrespondenten. Diese steht der Öffentlich-
           NVB & NGF der Zugriff auf das Informations-         keit online unter www.nbi-ngf.ch zur Verfü-
           system Verkehrszulassung des Bundes (IVZ)           gung.



















              Auskunftsstelle – Ein Fallbeispiel


              «Ein deutscher Autolenker erleidet in seinem Land einen Autounfall. Sein Fahrzeug wird
              beschädigt. Verursacher des Unfalls ist ein Lenker eines Fahrzeugs mit Schweizer Kenn-
              zeichen. Der deutsche Autolenker kontaktiert die Auskunftsstelle des deutschen Versiche-
              rungsbüros, welches anschliessend die Auskunftsstelle des NVB kontaktiert. Wir geben
              dem deutschen Büro die Kontaktdaten des Motorfahrzeughaftpflicht-Versicherers in der
              Schweiz oder des zuständigen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland bekannt,
              bei dem der Geschädigte den Schaden geltend machen kann.»





                                  Monika Pasek, Office Manager






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