Page 29 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
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Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB): Grundsatz









                    WELCHE GRUNDSÄTZE GELTEN FÜR DAS NVB?







           Das Nationale Versicherungsbüro deckt die           liert dieser den Schaden. Dafür kommen alle
           Haftung für Schäden, die durch ausländi-            Swiss Interclaims-Vertreter in Frage. Wurde
           sche Motorfahrzeuge und Anhänger in der             kein Korrespondent ernannt, reguliert die
           Schweiz verursacht werden (Art. 74 SVG).            Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG den Fall
           Mit wenigen Ausnahmen verfügen diese                in ihrer Eigenschaft als geschäftsführender
           Fahrzeuge über eine doppelte Deckung. Zum           Versicherer bzw. als «Agent» des NVB.
           einen werden sie vom zuständigen auslän-
           dischen Motorfahrzeughaftpflichtversicherer         Das NVB ist die Zentralstelle für Polizei-
           gedeckt, zum anderen gewähren auch die              rapporte. Bei Unfällen mit ausländischer
           Nationalen Versicherungsbüros des Systems           Beteiligung stellt die Polizei dem NVB
           der Internationalen Versicherungskarte einen        Kopien der Rapporte in elektronischer Form
           Ausfallschutz.                                      zur Verfügung. Die Auskunftsstelle leitet
                                                               die Polizeirapporte auf Anfrage den
           Das NVB wird bei der Schadenregulierung             Swiss Interclaims-Vertretern des NVB weiter.
           vom geschäftsführenden Versicherer Zürich
           Versicherungs-Gesellschaft AG oder von einer
           anderen Gesellschaft vertreten. Die Zustän-
           digkeit für die Schadenregulierung hängt
           davon ab, ob der Versicherer der ausländi-
           schen unfallverursachenden Person in der
           Schweiz einen Korrespondenten ernannt hat
           oder nicht. Liegt ein Korrespondent vor, regu-















                    «Die gute Zusammenarbeit der Versicherungsbüros des Systems
                  der Internationalen Versicherungskarte ist von grosser Bedeutung.
              Bei Unfallmeldungen ist z.B. nicht immer von Anfang an klar, in welchen
                   Ländern Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zugelassen sind.

                       Gemeinsam kann dies aber jeweils rasch eruiert und somit
                                   das zuständige Büro bestimmt werden.»





                                  Joël Rickenbacher, Office Agent






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