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Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB): Grundsatz
WELCHE GRUNDSÄTZE GELTEN FÜR DAS NVB?
Das Nationale Versicherungsbüro deckt die liert dieser den Schaden. Dafür kommen alle
Haftung für Schäden, die durch ausländi- Swiss Interclaims-Vertreter in Frage. Wurde
sche Motorfahrzeuge und Anhänger in der kein Korrespondent ernannt, reguliert die
Schweiz verursacht werden (Art. 74 SVG). Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG den Fall
Mit wenigen Ausnahmen verfügen diese in ihrer Eigenschaft als geschäftsführender
Fahrzeuge über eine doppelte Deckung. Zum Versicherer bzw. als «Agent» des NVB.
einen werden sie vom zuständigen auslän-
dischen Motorfahrzeughaftpflichtversicherer Das NVB ist die Zentralstelle für Polizei-
gedeckt, zum anderen gewähren auch die rapporte. Bei Unfällen mit ausländischer
Nationalen Versicherungsbüros des Systems Beteiligung stellt die Polizei dem NVB
der Internationalen Versicherungskarte einen Kopien der Rapporte in elektronischer Form
Ausfallschutz. zur Verfügung. Die Auskunftsstelle leitet
die Polizeirapporte auf Anfrage den
Das NVB wird bei der Schadenregulierung Swiss Interclaims-Vertretern des NVB weiter.
vom geschäftsführenden Versicherer Zürich
Versicherungs-Gesellschaft AG oder von einer
anderen Gesellschaft vertreten. Die Zustän-
digkeit für die Schadenregulierung hängt
davon ab, ob der Versicherer der ausländi-
schen unfallverursachenden Person in der
Schweiz einen Korrespondenten ernannt hat
oder nicht. Liegt ein Korrespondent vor, regu-
«Die gute Zusammenarbeit der Versicherungsbüros des Systems
der Internationalen Versicherungskarte ist von grosser Bedeutung.
Bei Unfallmeldungen ist z.B. nicht immer von Anfang an klar, in welchen
Ländern Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zugelassen sind.
Gemeinsam kann dies aber jeweils rasch eruiert und somit
das zuständige Büro bestimmt werden.»
Joël Rickenbacher, Office Agent
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