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Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB): Internationale Versicherungskarte
UNFALLDECKUNG WO UND FÜR WEN?
Das System der Internationalen Versicherungs- WER MUSS EINE INTERNATIONALE
karte ist der Verbund der Nationalen Versiche- VER SICHERUNGSKARTE MITFÜHREN?
rungsbüros, welche Versicherungsnachweise
in Form einer Internationalen Versicherungs- Die aus dem dunkelgrün eingefärbten Gebiet
karte aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Council stammenden Fahrzeuge brauchen bei der
of Bureaux (CoB) und den Abkommen zwi- Durchreise des gesamten dunkel- und hell-
schen den Versicherungsbüros herausgeben grün gefärbten Gebiets eine gültige Inter-
dürfen. Anders als beim Besucherschutzsystem nationale Versicherungskarte. Diese Karten
(Unfalldeckung im Ausland) deckt das System werden vom zuständigen Versicherer heraus-
der Internationalen Versicherungskarte durch gegeben und bescheinigen die ausreichende
ausländische Verkehrsteilnehmende verschul- Versicherungsdeckung im besuchten Land.
dete Unfälle im Inland. Wurde das Länderkürzel des bereisten Staa-
tes durchgestrichen, ist die Karte nicht gültig.
Das System der Internationalen Versicherungs- Ist die Karte gültig, aber die Versicherungs-
karte unterscheidet zwischen: deckung fehlt, übernimmt das zuständige
nationale Versicherungsbüro die Deckung
• Staaten, deren Versicherungsbüros
das Multilaterale Abkommen unterzeichnet WANN MUSS EINE GRENZVERSICHERUNG
haben (Grafik: hellgrüne Staaten, ABGESCHLOSSEN WERDEN?
Kennzeichen-Abkommen)
• Staaten, deren Versicherungsbüros das Die Internationale Versicherungskarte ist für
Grüne-Karte-Abkommen unterzeichnet eine Dauer von maximal fünf Jahren gül-
haben (Grafik, dunkelgrüne Staaten). tig. Fehlt eine solche bei der Einreise in die
Schweiz, und ist das Fahrzeug in einem Staat
WELCHE BEDEUTUNG HAT DAS immatrikuliert, der das Kennzeichen-Ab-
KENNZEICHEN? kommen nicht unterzeichnet hat, muss eine
Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Autofahrende, deren Fahrzeuge in Staaten Diese deckt Haftpflichtschäden des Halters/
des Kennzeichen-Abkommens immatrikuliert der Halterin des in der Police bezeichneten
sind, benötigen bei der Einreise in andere in Fahrzeugs und der Personen, für die er/sie
hellgrüner Farbe dargestellte Staaten keine verantwortlich ist in der Schweiz, in Liechten-
Internationale Versicherungskarte. Sie verfü- stein und in allen EWR-Staaten. Die Grenz-
gen über eine ausreichende Motorfahrzeug- versicherung wird durch die schweizerischen
haftpflichtversicherungsdeckung. Das Kenn- Zollbehörden vertrieben.
zeichen genügt als Versicherungsnachweis.
Fehlt eine derartige Deckung oder verweigert WAS HAT 2021 GEÄNDERT?
der Versicherer ungerechtfertigt seine Leis-
tungspflicht, muss das Nationale Versiche- Nach einem entsprechenden Beschluss der
rungsbüro des Immatrikulationsstaates die EU-Kommission wurde am 2. August 2021
Deckung übernehmen. das Kennzeichenabkommen für das Versi-
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