Page 46 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
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Der Nationale Garantiefonds Schweiz (NGF): Konkursdeckung
KONKURSDECKUNG:
WAS, WENN EINE VERSICHERUNG
NICHT MEHR ZAHLEN KANN?
Der NGF deckt die Haftung für Schäden, die NGF eigene Reserven auf. Er hat ausserdem
durch in der Schweiz und in Liechtenstein eine Rückversicherung abgeschlossen.
zugelassene Motorfahrzeuge und Anhänger
verursacht werden, wenn über den zustän- Eine Revision des Strassenverkehrs-
digen Motorfahrzeughaftpflichtversicherer gesetzes (SVG) wird am 1.1.2023 in Kraft
der Konkurs eröffnet worden ist. Anders als treten. Im Rahmen dieser Änderungen sind
bei der Schadendeckung bei nicht bekannten für den NGF insbesondere die Anpassungen
und nicht versicherten Verursachenden leistet im Bereich Sanierung und Konkursdeckung
der NGF in einem derartigen Fall ohne Abzug von grossem Interesse. Ab 2023 wird der
eines Selbstbehalts. Er kann sich auch nicht Umfang der Haftung des NGF für Insolvenz-
auf die Subsidiarität berufen. Für die ausrei- fälle von Versicherern begrenzt.
chende Finanzierung der Schäden stellt der
Andreas Scherrer, welche Auswirkungen hat die Begrenzung der Konkursdeckung auf
die Anlagepolitik des NGF?
«Die Höhe, der Zeithorizont und das Konfidenzintervall für die Konkursdeckung sind noch
nicht genau bestimmt (Anmerkung der Redaktion: Stand Mai 2022). Daher lassen sich
noch keine konkreten Aussagen zu den Auswirkungen auf die Anlagepolitik des NGF
machen. Sobald zu den genannten Parametern mehr Klarheit herrscht, wird die Anlage-
strategie unter Berücksichtigung aller «Assets und Liabilities» überarbeitet. Die wesentli-
chen Faktoren werden die Aspekte Liquidität, Rendite, Risiko und Zeithorizont sein. Trotz
der noch offenen Fragen laufen bereits erste Abklärungen, ob eine Neuallokation nötig
wäre und wie eine solche im Grobkonzept aussehen könnte.
An der aktuell eher defensiven Anlagestrategie mit einem niedrigen Aktienanteil von
ca. 18 % werden wir unmittelbar nichts ändern. Vor dem Hintergrund der kriegerischen
Auseinandersetzung in Europa und weltweit anziehender Inflationsraten überlegen wir
uns, ob und wie solche Ereignisse in eine langfristige Anlagepolitik einfliessen sollen.»
Andreas Scherrer, Vorsitzender Anlage-Ausschuss
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