Page 41 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
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Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB): Besucherschutz



















































           WO IST DER BESUCHERSCHUTZ IN
           EUROPA GEREGELT?
           Im EWR-Raum ist der Besucherschutz in der
           europäischen Motorfahrzeughaftpflichtricht-             41 bilaterale Abkommen
           linie geregelt. Geschädigte haben nach dieser             zwischen dem NVB und
           Richtlinie Anspruch auf einen Ansprechpart-
           ner (einen Schadenregulierungsbeauftragten)             Einrichtungen in anderen
           in ihrem Wohnsitzstaat, der die ausländische                   Ländern in Kraft
           Versicherung vertritt. Fehlt ein solcher Be-
           auftragter oder reagiert dieser nicht, kommt        Besucherschutz-Abkommen ab.
           ein Ausfallschutz zum Zug. In einem solchen         Mit den Staaten in hellblauer Farbe (siehe
           Fall können sich Geschädigte an die Entschä-        Karte oben) wurden Abkommen abgeschlos-
           digungsstelle des Wohnsitzstaates richten.          sen, die den gegenseitigen Informationsaus-
           Diese reguliert den Schaden anstelle des säu-       tausch sicherstellen. Geschädigte erhalten
           migen oder fehlenden Schadenregulierungs-           z. B. Auskünfte zu den zuständigen Versiche-
           beauftragten.
                                                               rern, zu Polizeirapporten und über die Leis-
                                                               tungen des Garantiefonds.
           WAS GILT FÜR DIE SCHWEIZ?
           Die Schweiz fällt nicht in den Anwen-               Die mit den Staaten in dunkelblauer Farbe
           dungsbereich der europäischen Besucher-             (siehe Karte oben) abgeschlossenen Abkom-
           schutz-Richtlinie. Damit die Geschädigten           men sehen zusätzlich vor, dass die Staaten im
           aber trotzdem von den wichtigsten Bestim-           jeweiligen anderen Vertragsstaat Schadenre-
           mungen profitieren können, schloss das NVB          gulierungsbeauftragte ernennen. Der Zugang
           mit seinen Partnerverbänden der Staaten             zu den Entschädigungsstellen ist jedoch in al-
           inner- und ausserhalb des EWR bilaterale
                                                               len Abkommen ausdrücklich ausgeschlossen.


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