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Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB): Besucherschutz
BESUCHERSCHUTZ:
WIE FUNKTIONIERT DIE UNFALLDECKUNG IM AUSLAND?
Unter dem Begriff «Besucherschutz» versteht notwendige Informationen. Falls in den ent-
man in der internationalen Motorfahrzeug- sprechenden Abkommen vorgesehen, macht
schadenregulierung den Schutz von Perso- sie zudem die zuständige Regulierungsstelle
nen, die im Ausland Opfer von Verkehrsun- im Wohnsitzstaat ausfindig und stellt sicher,
fällen werden. Das Besucherschutz-System dass die Geschädigten ihre Ansprüche innert
deckt Unfallschäden im Ausland und ist nicht nützlicher Frist erhalten.
zu verwechseln mit dem System der Interna-
tionalen Versicherungskarte, welches Unfall-
schäden im Inland deckt.
Personen, die im Ausland geschädigt wurden,
müssen sich an ausländische Verursachende Der Besucherschutz ist bei
bzw. deren Versicherer halten. Es ist ausländi-
sches Recht anwendbar. Sprachliche Proble- Unfallschäden im Ausland
me können die Kommunikation erschweren. behilflich.
Um solche und ähnliche Schwierigkeiten zu
überwinden, sieht das Besucherschutz-Sys-
tem vor, dass jeder Staat eine Auskunftsstelle
betreibt, die Unterstützung bei der Abwick-
lung von Schadenfällen im Ausland bietet.
Die Auskunftsstelle hilft beim Ermitteln des
zuständigen Versicherers und erteilt weitere
Besucherschutz – Ein Fallbeispiel
«Eine Schweizer Fahrzeuglenkerin wird im Ausland als Geschädigte in einen Unfall verwi-
ckelt. Sie kontaktiert die Auskunftsstelle von NVB & NGF und meldet den Schadenfall. Wir
erörtern den Schadenregulierer, der die Versicherung des Schädigers in der Schweiz vertritt,
und leiten diesem die Schadenanzeige zur Bearbeitung weiter. Abschliessend informieren
wir die verunfallte Schweizer Autolenkerin darüber, wo ihr Schadenfall bearbeitet wird und
an wen sie sich bei Fragen wenden kann.»
Cédric Strupler, Office Agent
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