Page 40 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
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Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB): Besucherschutz








                                   BESUCHERSCHUTZ:



            WIE FUNKTIONIERT DIE UNFALLDECKUNG IM AUSLAND?






           Unter dem Begriff «Besucherschutz» versteht         notwendige Informationen. Falls in den ent-
           man in der internationalen Motorfahrzeug-           sprechenden Abkommen vorgesehen, macht
           schadenregulierung den Schutz von Perso-            sie zudem die zuständige Regulierungsstelle
           nen, die im Ausland Opfer von Verkehrsun-           im Wohnsitzstaat ausfindig und stellt sicher,
           fällen werden. Das Besucherschutz-System            dass die Geschädigten ihre Ansprüche innert
           deckt Unfallschäden im Ausland und ist nicht        nützlicher Frist erhalten.
           zu verwechseln mit dem System der Interna-
           tionalen Versicherungskarte, welches Unfall-
           schäden im Inland deckt.


           Personen, die im Ausland geschädigt wurden,
           müssen sich an ausländische Verursachende                  Der Besucherschutz ist bei
           bzw. deren Versicherer halten. Es ist ausländi-
           sches Recht anwendbar. Sprachliche Proble-                 Unfallschäden im Ausland
           me können die Kommunikation erschweren.                               behilflich.
           Um solche und ähnliche Schwierigkeiten zu
           überwinden, sieht das Besucherschutz-Sys-
           tem vor, dass jeder Staat eine Auskunftsstelle
           betreibt, die Unterstützung bei der Abwick-
           lung von Schadenfällen im Ausland bietet.
           Die Auskunftsstelle hilft beim Ermitteln des
           zuständigen Versicherers und erteilt weitere











              Besucherschutz – Ein Fallbeispiel

              «Eine Schweizer Fahrzeuglenkerin wird im Ausland als Geschädigte in einen Unfall verwi-
              ckelt. Sie kontaktiert die Auskunftsstelle von NVB & NGF und meldet den Schadenfall. Wir
              erörtern den Schadenregulierer, der die Versicherung des Schädigers in der Schweiz vertritt,
              und leiten diesem die Schadenanzeige zur Bearbeitung weiter. Abschliessend informieren
              wir die verunfallte Schweizer Autolenkerin darüber, wo ihr Schadenfall bearbeitet wird und
              an wen sie sich bei Fragen wenden kann.»





                                  Cédric Strupler, Office Agent






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