Page 43 - Portrait und Kennzahlen 2021 - NBI-NGF
P. 43
Der Nationale Garantiefonds Schweiz (NGF): Grundsatz
WELCHE GRUNDSÄTZE GELTEN FÜR DEN NGF?
Der NGF deckt die Haftung für Schäden, von EUR 500 oder der Gegenwert in Schwei-
die durch nicht ermittelte oder nicht ver- zer Franken. Dieser entfällt, wenn beim
sicherte Motorfahrzeuge und Anhänger in selben Ereignis eine Person verletzt wurde
der Schweiz oder in Liechtenstein verursacht und sich diese in ärztliche Behandlung bege-
werden (Art. 76 SVG). Ebenso deckt er Scha- ben musste. Wurde der Unfall durch ein nicht
denfälle, die durch Fahrräder und fahrzeu- versichertes Fahrzeug verursacht, wird kein
gähnliche Geräte verursacht wurden, falls Selbstbehalt abgezogen.
die Verursachenden keine Haftpflichtversi-
cherung aufweisen können. Die Abwicklung Die Leistungspflicht des NGF ist subsidiä-
der Schadenfälle erfolgt durch den geschäfts- rer Natur. Haben Geschädigte Anspruch
führenden Versicherer, die Zürich Versiche- auf Leistungen einer Schaden- oder Sozial-
rungs-Gesellschaft AG. Liegt ein Interessen- versicherung, gehen diese vor. In allen Fällen
konflikt vor, werden die Schadenfälle von versucht der NGF, die Kosten bei den Ver-
einer anderen Mitgliedsgesellschaft des ursachenden zurückzufordern. Es steht ihm
NGF betreut. ein vollumfängliches Rückgriffsrecht auf
Entschädigungen, die er geleistet hat, zu.
Wurde der Schaden durch ein unbekanntes Die daraus generierten Regresseinnahmen
Fahrzeug verursacht, müssen Geschädigte sind aber im Vergleich zu den Schaden-
den Fall unverzüglich melden und bestätigen, zahlungen tief, da in den meisten Fällen die
dass ein Polizeirapport erstellt wurde. Es gilt Unfallverursachenden nicht ermittelt
bei Sachschäden in der Schweiz ein Selbst- werden können.
behalt von CHF 1000 und in Liechtenstein
Haftung durch den NGF – Ein Fallbeispiel
«Ein nicht versichertes Auto wurde aus einer privaten Garage entwendet. Der Fahrer floh
infolge einer Polizeikontrolle, kam von der Strasse ab und prallte in ein Gebäude. Das Auto
und das Haus brannten aus. Ebenso kamen das Nachbarhaus und ein Essensstand zu Scha-
den. Auch ein Möbellager des Sozialamtes befand sich im Haus. Nicht alle Geschädigten
verfügten über eine Hausrat- oder Betriebsversicherung. Der NGF hat Leistungen für den
Hausrat, den Umschwung, den Feuerwehreinsatz, das Strassenmobiliar, diverse Selbstbe-
halte und für Gewinn- und Mietausfälle bezahlt.»
Natalie Renold, Swiss Interclaims
Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
43