Die Internationale Versicherungskarte kann per 1.1.2025 als PDF auf elektronischen Geräten herausgegeben und vorgewiesen werden, wenn das nationale Recht des ausstellenden Landes dafür keine Einschränkungen vorsieht. Die Behörden des besuchten Landes müssen die IVK im PDF-Format als ausreichenden Versicherungsnachweis akzeptieren. Diesen Beschluss hat die Generalversammlung des COB 2023 gefasst. Er wurde durch die Arbeitsgruppe «Straßenverkehr» des Binnenverkehrsausschusses der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) genehmigt.
Für die Mitgliedsgesellschaften des NVB bedeutet dies:
Wenn die IVK den Kunden ab 1. Januar 2025 im PDF-Format zugestellt wird, müssen die Mitgliedsgesellschaften des NVB diese nicht mehr darauf hinweisen, das Dokument auszudrucken.
Für die Behörden bedeutet dies: