Die in der Schweiz zum Betrieb der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherungsgesellschaften bilden und betreiben gemeinsam das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB). Dieses hat eigene Rechtspersönlichkeit (Art. 74 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes SVG). Es nimmt die Rechtsform eines Vereins gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ein.
Die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Befugnisse der Organe des Nationalen Versicherungsbüros Schweiz sind in den Statuten geregelt (Art. 8 ff). Die Organe sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Revisionsstelle. Die Revisionsstelle wird von der Mitgliederversammlung für jeweils ein Jahr gewählt. Als Revisionsstelle wählbar sind nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes beaufsichtigte Revisionsunternehmen (Art. 26 f. der Statuten).
Das NVB kann seine Mitglieder oder Dritte mit der Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben betrauen und einen geschäftsführenden Versicherer bezeichnen (Art. 76b Abs. 4 lit. a SVG). Seit der Gründung des NVB werden die operativen Vereinsaufgaben durch die Zurich Versicherungs-Gesellschaft AG wahrgenommen.
Der Sitz des NVB befindet sich am Sitz des geschäftsführenden Versicherers in Zürich. Das NVB hat zwei im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassungen in Lausanne und Lugano.