Vor Reisen mit dem Auto ins Ausland sollte geklärt werden, welche Dokumente für den Grenzübertritt vorliegen müssen.
Einige Staaten verlangen eine Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte), die bestätigt, dass ein umfassender Versicherungsschutz im Ausland besteht.
Eine Grenzversicherung muss abgeschlossen werden, wenn ein Fahrzeug bei der Einfahrt in die Schweiz oder in das Fürstentum Liechtenstein keine ausreichende Motorfahrzeughaftpflicht-Versicherung nachweisen kann.
Zusätzlich gehört als Vorsichtsmassnahme das in vielen Sprachen erhältliche Europäische Unfallprotokoll ins Reisegepäck.