Mitgliederversammlung

Die Gesamtheit der Mitglieder bildet die Mitgliederversammlung. Sie ist das oberste Organ des NGF. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahrs statt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden je nach Bedarf einberufen.