Die Nationale Auskunftsstelle erteilt Geschädigten und Sozialversicherungen die erforderlichen Auskünfte, damit sie Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall geltend machen können.
Die Auskunftsstelle stellt den anfragenden Personen Informationen über den zuständigen Haftpflichtversicherer, die zuständige Schadenregulierungsstelle und den Halter/die Halterin eines Fahrzeugs zur Verfügung. Die Anfragenden müssen ein berechtigtes Interesse geltend machen können.