Die Nationale Auskunftsstelle erteilt Geschädigten und Sozialversicherungen die erforderlichen Auskünfte, damit sie Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall geltend machen können (Art. 79a SVG).
Die Auskunftsstelle stellt den anfragenden Personen Informationen über den zuständigen Haftpflichtversicherer, die zuständige Schadenregulierungsstelle und den Halter/die Halterin eines Fahrzeugs zur Verfügung (Art. 49d VVV). Die Anfragenden müssen ein berechtigtes Interesse geltend machen können. Die Auskunftserteilung richtet sich nach Art. 49a Abs. 1 der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV).
NVB & NGF
Auskunftsstelle CH/FL
Postfach
8085 Zürich