Der NGF hat mit den Garantiefonds der EWR-Mitgliedstaaten Abkommen zum verbesserten Schutz von Geschädigten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz abgeschlossen.
Die obligatorische Velovignette, die bei Unfällen die Haftung der Fahrradfahrenden deckte, wurde per 1.1.2012 abgeschafft. Für E-Bikes mit Unterstützung bis 25 Stundenkilometer, Motorhandwagen, bestimmte Motoreinachser und Elektrorollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 Stundenkilometer besteht ebenfalls keine Vignettenpflicht mehr.