Der Betrieb des Nationalen Garantiefonds basiert auf diversen nationalen und internationalen rechtlichen Grundlagen.
Die Gesetze NGF bestimmen die Organisation, die Tätigkeit und die Finanzierung des Nationalen Garantiefonds. Die grundlegenden Bestimmungen sind in Art. 76 des Strassenverkehrsgesetzes zu finden.
Der NGF ist ein Verein. Die Statuten geben Aufschluss über den Zweck, die Mittel und die Organisation dieses Vereins.
Der NGF untersteht der Aufsicht verschiedener Behörden in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.
Der NGF hat mit den Garantiefonds der EWR-Mitgliedstaaten Internationale Abkommen zum verbesserten Schutz von Geschädigten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz abgeschlossen.
Der CoB fasst in den Kompendien die Gesetze der CoB Staaten in Bezug auf die wichtigsten Motorfahrzeug-Haftpflichtrechtsbestimmungen zusammen.