Internationale Versicherungskarte

Die Internationale Versicherungskarte kann per 1.1.2025 als PDF auf elektronischen Geräten herausgegeben und vorgewiesen werden, wenn das nationale Recht des ausstellenden Landes dafür keine Einschränkungen vorsieht. Die Behörden des besuchten Landes müssen die IVK im PDF-Format als ausreichenden Versicherungsnachweis akzeptieren. Diesen Beschluss hat die Generalversammlung des COB 2023 gefasst. Er wurde durch die Arbeitsgruppe «Straßenverkehr» des Binnenverkehrsausschusses der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) genehmigt.

Für die Mitgliedsgesellschaften des NVB bedeutet dies:

  • Die IVK kann weiterhin in grün oder in weiss herausgeben werden.
  • Die IVK darf weiterhin auf Papier herausgegeben werden.
  • Die IVK darf elektronisch im PDF-Format herausgegeben werden, jedoch weiss

Wenn die IVK den Kunden ab 1. Januar 2025 im PDF-Format zugestellt wird, müssen die Mitgliedsgesellschaften des NVB diese nicht mehr darauf hinweisen, das Dokument auszudrucken. 

Für die Behörden bedeutet dies:

  • Die bisherigen Regelungen rund um die IVK gelten weiterhin (Weisung des ASTRA über die Kontrolle der Versicherungspflicht).
  • Ausländische Automobilisten dürfen bei der Einfahrt in die Schweiz die IVK auf mobilen Geräten vorweisen.
  • Die elektronische IVK im PDF-Format gilt nur, wenn diese weiss ist.