Das NVB deckt die Haftung für Schäden, die ausländische Motorfahrzeuge und Anhänger in der Schweiz und in Liechtenstein verursachen (Art. 74 SVG).
Es betreibt zudem die Nationale Auskunftsstelle gemäss Art. 79a SVG. Diese orientiert Geschädigte darüber, welche Regulierungsstellen sich mit ihren Ansprüchen befassen müssen.
Das NVB koordiniert weiter den Abschluss von Grenzversicherungen für einreisende Motorfahrzeuge ohne genügenden Versicherungsschutz.
Das NVB wird von den Motorfahrzeughaltenden durch einen Beitrag finanziert, der zusammen mit der Motorfahrzeug-Haftpflichtprämie erhoben wird (Art. 76a SVG).