Behörden

Aufsicht 

Das Nationale Versicherungsbüro Schweiz (NVB) untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Strassen ASTRA (Art. 76b Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes SVG).

Das Nationale Versicherungsbüro des Fürstentums Liechtenstein, dessen Aufgaben durch das Nationale Versicherungsbüro Schweiz wahrgenommen werden, untersteht der Aufsicht der Regierung (Art. 72b Abs 2 SVG-FL).

Beitragsgenehmigung

Die durch das NVB zur Deckung dessen Aufwandes festgelegten Beiträge der Motorfahrzeughaltenden bedürfen der Genehmigung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (Art. 76a Abs. 2 SVG) und die Regierung des Fürstentums Liechtenstein (Art. 72a Abs. 2 SVG-FL).