Schadenregulierungsbeauftragte regulieren Schäden für ausländische Versicherer.
Wurde eine Person in einem EU/EWR-Staat in einen Verkehrsunfall verwickelt, der durch ein in der Schweiz oder in Liechtenstein immatrikuliertes Fahrzeug verursacht wurde, kann mit der Suchmaske der zuständige Schadenregulierungsbeauftragte im eigenen Wohnsitzstaat ermittelt werden.