Organisation

Rechtsform

Die in der Schweiz zum Betrieb der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherungsgesellschaften bilden und betreiben gemeinsam den Nationalen Garantiefonds Schweiz (NGF). Dieser hat eigene Rechtspersönlichkeit (Art. 76 Abs. 1 des Strassenverkehrsgesetzes SVG). Er nimmt die Rechtsform eines Vereins gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ein.

Organe

Die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Befugnisse der Organe des Nationalen Garantiefonds Schweiz sind in den Statuten geregelt (Art. 8 ff). Die Organe sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Revisionsstelle. Die Revisionsstelle wird von der Mitgliederversammlung für jeweils ein Jahr gewählt. Als Revisionsstelle wählbar sind nach den Vorschriften des Revisionsaufsichtsgesetzes beaufsichtigte Revisionsunternehmen (Art. 26 f. der Statuten).

Geschäftsführender Versicherer

Der NGF kann seine Mitglieder oder Dritte mit der Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben betrauen und einen geschäftsführenden Versicherer bezeichnen (Art. 76b Abs. 4 lit. a SVG). Seit der Gründung des NGF werden die operativen Vereinsaufgaben durch die Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG wahrgenommen.

Geschäftssitz

Der Sitz des NGF befindet sich am Sitz des geschäftsführenden Versicherers in Zürich. Der NGF hat zwei  im Handelsregister eingetragene Zweigniederlassungen in Lausanne und Lugano.