Statuten

Die Statuten des Nationalen Garantiefonds Schweiz (NGF) sind seit dem 28. August 2003 in Kraft. Am 20. Mai 2022 wurden sie revidiert.

Art. 1 Abs. 1 der Statuten des NGF bestimmt, dass der NGF die Rechtsform eines Vereins gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) einnimmt.

Gemäss Art. 60 Abs. 2 ZGB müssen Vereinsstatuten in schriftlicher Form errichtet sein und über den Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben. Art. 55 Abs. 1 der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) sieht vor, dass die Statuten des NGF sowie dessen Änderungen durch die Aufsichtsbehörde des NGF, dem Bundesamt für Strassen (ASTRA), genehmigt werden müssen.