Charter of Road Traffic Victims' Rights

Die Charta der Rechte von Strassenverkehrsopfer ist 2021 auf die Initiative der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE), dem Institut für Europäisches Verkehrsrecht (IETL) und dem Council of Bureaux (COB) entstanden. Sie definiert Standards für europäische Haftpflicht- und Entschädigungsregeln und hat die Bedeutung eines ethischen Verhaltenskodex bei der Abwicklung von nationalen und internationalen Schadenfällen. Die Grundsätze, welche in der Charta festgehalten wurden, sind in der aktuellen Schweizer Gesetzgebung verankert.

Dr. Martin Metzler, Mitgründer und ehemaliger Präsident von NVB & NGF und ehemaliger Vizepräsident des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht (IETL), war einer der Hauptinitiatoren der Charta der Rechte von Verkehrsopfern. Der "Vater der Idee" der Charta beantwortet im folgenden Interview die wichtigsten Fragen zum erarbeiteten Verhaltenskodex.

Interview Dr. Martin Metzler

Damit das Ziel einer langfristigen positiven Wirkung auf Opfer von Verkehrsunfällen erreicht werden kann, muss die Charta von Versicherungsgesellschaften, Schadenregulierern und COB Mitgliedsländern befolgt, unterstützt und deren Inhalt und Absicht in der Öffentlichkeit kommuniziert werden. NVB und NGF stehen diesem Vorhaben in sämtlichen Aspekten unterstützend zur Seite.

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