In Schadenfällen sollen Betroffene von einer effizienten und umfassenden Dienstleistung profitieren.
Schäden, welche in den Aufgabenbereich von NVB und NGF fallen, bearbeiten Unterzeichnende des Swiss Interclaims Agreements (Schadenreglement).
Die Befähigung zur Abwicklung von Schadenfällen und das Recht, das NVB und den NGF zu vertreten, setzen die Unterzeichnung des Swiss Interclaims Agreements und die Einhaltung des Schadenreglements voraus.
Schadenreglement...
Diverse Links und Dokumente sind nützliche Schaden Hilfsmittel und garantieren eine effiziente und qualitativ hochstehende Schadenbearbeitung.
In der Schweiz, in den Staaten der EU und des EWR sowie in den übrigen CoB-Staaten gelten bei der Schadenregulierung unterschiedliche Mindestdeckungssummen.
Zwischen Versicherungsbüros, Korrespondenten und ausländischen Versicherungsgesellschaften werden Behandlungsgebühren für die Schadenbearbeitung verrechnet.