Was ist das NVB?
Das Nationale Versicherungsbüro (NVB) kommt für Schäden auf, die durch ausländische Motorfahrzeuge und Anhänger in der Schweiz und in Liechtenstein verursacht wurden. Seine Aufgaben sind im Strassenverkehrsgesetz geregelt.
Wer finanziert das NVB?
Das NVB wird durch einen Beitrag finanziert, der von den Motorfahrzeughaltenden zusammen mit der Motorfahrzeughaftpflichtprämie bezahlt wird.
Was ist die Internationale Versicherungskarte?
Die Internationale Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte) bestätigt, dass die Versicherungsnehmenden auch im Ausland über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Es gelten jeweils die gesetzlichen Bestimmungen des besuchten Landes und die dort vorgeschriebenen Deckungssummen.
Warum braucht man eine Internationale Versicherungskarte?
Bei einer Reise in die auf der Karte dunkelgrün gekennzeichneten Länder muss man die Internationale Versicherungskarte bei der Versicherungsgesellschaft bestellen, soweit nicht mit gültiger Dauer bereits vorhanden. Sie bestätigt, dass ein ausreichender Versicherungsschutz im Ausland besteht. Bei einem Unfall werden daher alle Schäden, die dieses Fahrzeug verursacht, nach Vorgabe der örtlichen Gesetzgebung gedeckt. Grundsätzlich brauchen Fahrzeuglenkende in den hellgrün gekennzeichneten Ländern keine Internationale Versicherungskarte mehr, wenn sie mit einem Fahrzeug unterwegs sind, das in einem dieser Länder immatrikuliert wurde.
Länder des Grüne Karte-Systems...
Wer gibt die Internationale Versicherungskarte ab und was kostet sie?
Die Internationale Versicherungskarte muss bei demjenigen Versicherer bestellt werden, bei dem das Fahrzeug, auf das die Karte lauten soll, haftpflichtversichert ist. Das Nationale Versicherungsbüro stellt selber keine Internationalen Versicherungskarten aus. In der Regel geben die Versicherer die Karte kostenlos ab.
Wie muss man vorgehen, wenn man in einen Staat reisen will, dessen Kürzel auf der Internationalen Versicherungskarte durchgestrichen ist?
Zunächst muss man sich beim Haftpflichtversicherer, bei dem das Fahrzeug versichert ist, erkundigen. Allenfalls hat dieser in der Zwischenzeit neue Internationale Versicherungskarten herausgegeben, auf denen das Kürzel nicht durchgestrichen ist oder stellt in Einzelfällen solche aus. Sollte dies nicht der Fall sein, kann man sich an die diplomatische oder konsularische Vertretung des Staates, in den man reisen will, richten. Diese wird darüber Auskunft erteilen, ob zum Voraus für eine ausreichende Versicherungsdeckung gesorgt werden kann. Sollte auch dies nicht möglich sein, kann man bei der Grenzüberfahrt eine Grenzversicherung lösen. Dies kann allerdings mit hohen Kosten verbunden sein. Zudem besteht keine Garantie, dass die Versicherung umgehend abgeschlossen werden kann (insbesondere zu Randzeiten).
Ist meine Internationale Versicherungskarte auch für die Einfahrt nach Kosovo gültig?
Die Internationale Versicherungskarte ist für die Einfahrt in die Republik Kosovo nicht gültig. Für die Einreise nach Kosovo muss eine Grenzversicherung abgeschlossen werden. Dies gilt auch für in Kosovo immatrikulierte Fahrzeuge, welche ins Ausland reisen. Diese müssen bei der Einreise in die Länder des Grüne Karte-Systems oder in das EU/EWR-Territorium ebenfalls eine Grenzversicherung abschliessen.
Brauchen ausländische Fahrzeuge für die Einfahrt nach Liechtenstein eine spezielle Internationale Versicherungskarte?
Nein. Liechtenstein verfügt über kein eigenes Versicherungsbüro. Dessen Aufgaben werden durch das Nationale Versicherungsbüro Schweiz wahrgenommen. Im Grüne Karte-System (Verbund der Versicherungsbüros, die dem Council of Bureaux CoB angehören) gelten die Schweiz und Liechtenstein deswegen als ein einziges Territorium. Aus diesem Grund enthalten Internationale Versicherungskarten auch kein Kürzel FL. Versicherungskarten, auf welchen ein nicht durchgestrichenes Kürzel CH aufgeführt ist, gelten uneingeschränkt auch für Liechtenstein.
Was muss man vorkehren, wenn man im Ausland gebüsst wurde, weil man keine gültige Internationale Versicherungskarte vorweisen konnte?
Man sollte die auf der Busse aufgeführte Rechtsmittelbelehrung prüfen. Falls man eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat, sollte man ihr den Fall anmelden.
Ein/e Automobilist/in merkt vor dem Zoll, dass er/sie die Internationale Versicherungskarte vergessen hat. Muss er/sie nun umkehren?
Nein. In den Ländern, die zwingend eine Internationale Versicherungskarte verlangen, muss er/sie eine befristete Grenzversicherung abschliessen und kann dann die Reise fortsetzen. Um die generell teure Grenzversicherung zu vermeiden, muss daher vor Antritt einer Reise abgeklärt werden, ob eine Internationale Versicherungskarte erforderlich ist, und, falls ja, sichergestellt werden, dass eine gültige Karte an Bord des Fahrzeugs vorhanden ist.
Wie stelle ich sicher, dass das Fahrzeug, das ich importiere, richtig versichert ist?
Hier erteilt das zuständige Strassenverkehrsamt Auskunft. Auch die Zollstellen können angefragt werden.