Das Vereinigte Königreich ändert das Unterscheidungszeichen, welches bisher im internationalen Verkehr für die in diesem Staat zugelassenen Fahrzeuge galt, per 28. September 2021 von "GB" in "UK". Dies macht eine Anpassung der internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) erforderlich, für welche eine zweijährige Umsetzungsfrist gilt.
Obwohl der Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU die Zugehörigkeit des britischen Versicherungsbüros zum Kennzeichenabkommen grundsätzlich nie tangiert hat, bestanden nach dem Brexit Rechtsunsicherheiten in Bezug auf den Nachweis der Versicherungspflicht innerhalb des EWR. Im Rahmen ihres Beschlusses vom 30. Juni 2021 hat die EU-Kommission diese Unsicherheiten nun beseitigt.
Ab dem 2. August 2021 ist innerhalb des EWR auf die systematische Kontrolle der ausreichenden MFH-Versicherungsdeckung von Fahrzeugen aus dem Vereinigten Königreich wieder ausdrücklich zu verzichten. Damit gilt im gegenseitigen Verhältnis zwischen UK und den übrigen Staaten des Kennzeichenabkommens wieder das Kontrollschild als ausreichender Nachweis der Erfüllung der Versicherungspflicht. Auf die Mitnahme einer Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) kann bei Reisen nach UK verzichtet werden.
Dieser Teil des Beschlusses ist aus Schweizer Sicht gegenstandslos, weil die schweizerischen Behörden ungeachtet des Brexits auf die Kontrolle der Versicherungspflicht dieser Fahrzeuge verzichtet haben. Für derartige Kontrollen bestand keine Veranlassung, weil die Unterstellung des britischen Versicherungsbüros zum Kennzeichenabkommen durch den Brexit nicht belangt wurde.