Der Zweck der Internationalen Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte) besteht darin, bei der Einreise in einen ausländischen Staat zu bescheinigen, dass das auf der Karte bezeichnete Fahrzeug über eine ausreichenden Haftpflichtversicherungsdeckung verfügt.
Die Internationale Versicherungskarte wird von 46 Versicherungsbüros Europas und einzelner Mittelmeeranrainerstaaten herausgegeben. Diese Versicherungsbüros sind unter der Schirmherrschaft der Dachorganisation Council of Bureaux (CoB) zusammengeschlossen. Das NVB ist Mitglied des CoB und damit verpflichtet, bei der Herausgabe der Internationalen Versicherungskarte entsprechende Vorgaben zu befolgen.
Mitgliedsgesellschaften von NVB & NGF können Versicherungskarten unter Berücksichtigung bestimmter Vorgaben selbständig herausgeben. Die Karte muss bei demjenigen Versicherer bestellt werden, bei dem die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen wurde. Die Versicherer geben die Internationalen Versicherungskarten nach Vertragsabschluss meistens automatisch ab.
Die Internationale Versicherungskarte muss dem unten abgebildeten Modell entsprechen. Gewisse Abweichungen sind erlaubt, solange das Modell den Vorgaben des CoB entspricht und die herausgebende Gesellschaft ein «Gut zum Druck» beim Generalsekretariat des NVB eingeholt hat. Die Internationale Versicherungskarte ist nur ausgedruckt gültig. Das Vorweisen der Versicherungskarte auf dem Bildschirm eines mobilen Geräts ist nicht zulässig.
Weiter sind folgende Gültigkeitserfordernisse zu beachten: